Jeder Mensch kann in die Lage kommen, dass er sich nicht mehr selbst mit den Dingen des täglichen Lebens versorgen kann. Das kann aus Altersgründen auf Dauer oder aus Krankheitsgründen von kürzerer Dauer sein. Unser Angebot reicht diesbezüglich von der Grundpflege, wie z. B. Körperpflege, Wechsel von Vorlagen und Windelhosen, Zubereitung von Mahlzeiten bis hin zur hauswirtschaftlichen Versorgung, wie z.B. Einkaufen, Wäschepflege und Putzen.
Die Leistungen werden ganz individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmt. Dieses wird in einem Aufnahmegespräch in der häuslichen Umgebung in aller Ruhe gemeinsam besprochen. Das kann z.B. von 1 x wöchentlich beim Baden helfen sein, bis zu mehrmals täglich mit einer kompletten "Rundumversorgung"; oder aber auch nur hauswirtschaftliche Versorgung.
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Kostensicherung:
1. Pflegekasse
Pflegestufe, wenn das Versorgungsdefizit mindestens ein halbes Jahr besteht, d. h. z. B. ein Beinbruch ist in einem viertel Jahr wieder ausgestanden, somit liegt kein Anspruch auf eine Pflegestufe vor. Die Anträge werden von den Kassen auf Anfrage dem Versicherten zugestellt. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse stellt dann bei einem Hausbesuch fest, wie hoch ihr tatsächlicher Pflegebedarf ist und stuft sie je nach Ergebnis in die Pflegestufe I, II oder III ein. Pflegestufe I bedeutet, dass der tatsächliche Pflegebedarf mindestens 45 Minuten beträgt. Dabei darf man nicht außer Acht lassen, dass das nicht gleichbedeutend ist mit der Zeit, die man selber benötigt, sondern jede einzelne Verrichtung minutös durch den MDK festgelegt ist. Pflegestufe II bedeutet einen tatsächlichen Pflegebedarf von 120 Minuten und Pflegestufe III 240 Minuten.
2. Sozialdienst der Stadt Hattingen
Liegen die Kosten über dem Zuschuss der jeweiligen Pflegestufe (I, II oder III) oder besteht ein Pflegebedarf, der aber noch nicht für eine Pflegestufe ausreicht und die eigenen finanziellen Ressourcen nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit beim Sozialdienst der Stadt Hattingen einen Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen, wobei die Ein- und Ausgaben berücksichtigt und belegt werden müssen. Nach Prüfung dieser Unterlagen entscheidet der Sozialdienst, ob die Kosten komplett übernommen werden oder ob eine Zuzahlung durch den Kunden erbracht werden muss.
3. Private Zuzahlung
Sollte der Pflegebedarf für eine Pflegestufe nicht ausreichen und auch das Einkommen hoch sein oder hohe Ersparnisse vorhanden sein, müssen die Kosten selber getragen werden.
Eine Familienpflege kann immer dann beantragt werden, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben und der für die Kindererziehung zuständige Erziehungsberechtigte erkrankt und keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann.
Beispiel: Bei Schwangerschaften mit vorzeitiger Wehentätigkeit oder anderen Komplikationen, unter Umständen bis zum Schwangerschaftsende und evtl. auch darüber hinaus. Der Familienpfleger übernimmt die Aufgaben, die durch die erkrankte Person nicht mehr erledigt werden können. Im Vordergrund steht dabei die Betreuung und Versorgung der Kinder, sowie die Weiterführung des Haushaltes. Dazu gehören z. B. einkaufen, kochen, bügeln, putzen, Begleitung der Kinder zum Kindergarten oder Schule, falls erforderlich Beaufsichtigung der Hausaufgaben.
Beispiel: Die Mutter ist erkrankt und der Vater geht um 7.30 Uhr aus dem Haus und kommt um 15.30 Uhr wieder zurück, dann würde für diesen Zeitraum eine Familienpflege erforderlich sein, in der Regel also von montags bis freitags. Arbeitet der Vater z.B. aber im Schichtdienst, können wir auch die Betreuungszeiten dementsprechend anpassen. Die Betreuung kann dann auch an den Wochenenden übernommen werden.
Die Einsatzzeiten für die Familienpflege können zwischen einer und acht Stunden liegen. Auch hier kommt es darauf an, wie viele Stunden der Arzt für notwendig hält und wie viele Stunden die Krankenkasse genehmigt. Die dafür erforderlichen Anträge bekommt man bei seiner Krankenkasse. Dieser Antrag muss vom behandelnden Arzt ausgefüllt und anschließend zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese kann eine Kostenzusage für einen bestimmten Zeitraum erteilen, wenn und solange die Voraussetzungen für eine Familienpflege erfüllt sind. Sollte die Verhinderung länger als geplant dauern, kann jederzeit eine Verlängerung beantragt werden.
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