Was ist die verhinderungspflege?

Auch pflegende Angehörige brauchen einmal Urlaub. Sie können krank werden, oder eine Kur benötigen. Dadurch stellt sich nun die Frage, wie die Pflegebedürftigen in dieser Zeit versorgt werden. Deshalb hat die Pflegekasse im Zusammenhang mit der Einführung der Pflegeversicherung die Verhinderungspflege zur Sicherstellung der Versorgung aufgenommen.

Es gibt die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen über einen ambulanten Pflegedienst zu Hause zu versorgen. Das hat den Vorteil, dass der Pflegebedürftige in seiner gewohnten Umgebung verbleiben wird und der Pflegedienst mehr auf die individuellen Wünsche eingehen kann. Die andere Möglichkeit besteht durch die Kurzzeitpflege, d.h. die Pflegebedürftigen müssen während des Ausfalls der Pflegeperson in eine stationäre Unterbringung, und gehen wieder nach Hause sobald die pflegende Person wieder verfügbar ist. Hierbei ist es sinnvoll, sich rechtzeitg anzumelden, da nur ein geringes Platzkontingent zur Verfügung steht und gerade in der Urlaubszeit die Nachfrage groß ist. Muss die Pflegeperson plötzlich ins Krankenhaus, kann ein Pflegedienst noch am selben Tag die Pflege übernehmen. Bei der Kurzzeitpflege besteht das Problem, dass diese häufig kurzfristig keinen Platz zur Verfügung hat.

Egal für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, es muss immer ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, der auf Anfrage zugesandt wird. Die Verhinderungspflege wird höchstens für vier Wochen, oder für maximal 1431€ im Jahr genehmigt. Die Leistungen können über das Jahr verteilt bezogen werden. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf die Geldleistungen aus der Pflegestufe.

Der Pflegedienst oder die Kurzeitpflege rechnet direkt die erbrachten Leistungen, deren Art und Häufigkeit individuell abgestimmt und abgesprochen wird, mit der Pflegekasse ab. Sollten die Leistungen höher sein als die Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, muss eine private Zuzahlung geleistet werden. Nach Beendigung des Urlaubs, Kur, oder Krankenhausaufenthaltes können die Aufgaben der Pflegenden ohne Probleme sofort wieder aufgenommen werden. Sollte dies nicht mehr möglich sein, kann der Pflegedienst die Pflege weiterhin übernehmen, bei allen notwendigen Anträgen werden Sie selbstverständlich von uns unterstützt.

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